Was ist das Messie-Syndrom?
Als Messie-Syndrom bezeichnet man umgangssprachlich das zwanghafte Sammeln und Aufbewahren von Gegenständen – oft verbunden mit großen Schwierigkeiten, sich von Dingen zu trennen. Fachlich spricht man vom pathologischen Horten (englisch „Hoarding Disorder“). In der internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD-11 der WHO ist das Horten als eigenständige Diagnose aufgeführt.
Betroffene sind weder faul noch unordentlich. Häufig stehen hinter dem Horten Verlustängste, belastende Lebensereignisse, Depressionen oder Einsamkeit. Deshalb hilft Druck in der Regel nicht weiter – Verständnis und ein klarer, gemeinsamer Plan dagegen schon. Einen guten Überblick bietet auch der Artikel zum Messie-Syndrom auf Wikipedia.
Typische Anzeichen einer Messie-Wohnung
- Räume können nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden (Küche, Bad, Bett).
- Wege durch die Wohnung sind nur noch schmal oder gar nicht mehr frei.
- Post, Zeitungen, Verpackungen und Kleidung stapeln sich über längere Zeit.
- Besuch wird vermieden, Handwerker werden nicht mehr in die Wohnung gelassen.
- Es entstehen Gerüche, Schimmel oder Schädlingsbefall.
Nicht jede volle Wohnung ist eine Messie-Wohnung. Entscheidend ist, ob das Leben und die Gesundheit der Bewohner eingeschränkt sind.
So können Angehörige helfen
- Gespräch statt Vorwürfe: Sprechen Sie ruhig an, was Sie beobachten, und fragen Sie, welche Unterstützung gewünscht ist.
- Nicht heimlich räumen: Eine Räumung gegen den Willen der betroffenen Person zerstört Vertrauen und führt oft dazu, dass sich die Wohnung schnell wieder füllt.
- Professionelle Hilfe einbeziehen: Hausärztin oder Hausarzt, psychotherapeutische Unterstützung und Selbsthilfegruppen können helfen, die Ursachen anzugehen.
- Gemeinsam entscheiden, was bleibt: Dokumente, Fotos und Erinnerungsstücke werden vorab festgelegt – wir legen sie während der Räumung separat.
- Den ersten Schritt klein halten: Oft reicht es, uns zunächst ein paar Fotos zu schicken. Den Rest planen wir gemeinsam.
Hinweise für Vermieter und Hausverwaltungen
Die Gegenstände in einer Mietwohnung sind Eigentum der Mieterin oder des Mieters. Vermieter dürfen eine bewohnte Wohnung deshalb nicht eigenmächtig räumen. Gefährdet der Zustand jedoch die Bausubstanz oder andere Hausbewohner, können eine Abmahnung und im Ernstfall eine Kündigung in Betracht kommen – etwa nach § 573 BGB. Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung zurückzugeben (§ 546 BGB).
Wir übernehmen die Räumung, sobald die rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind – zum Beispiel mit Zustimmung der Mieter, der Erben, eines gesetzlichen Betreuers oder auf Grundlage eines Räumungstitels. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.
So unterstützen wir Sie
Wir sind ein Fachbetrieb für Entrümpelungen und räumen Messie-Wohnungen diskret und deutschlandweit. Wir sortieren sorgfältig, entsorgen fachgerecht, reinigen, desinfizieren auf Wunsch und transportieren Gegenstände, die bleiben sollen. Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklären wir im Ratgeber Kosten einer Messie-Entrümpelung.
Weiterführende Hilfe und Beratung
- Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen e. V. – Informationen, Beratung und Selbsthilfegruppen, auch zum pathologischen Horten.
- TelefonSeelsorge – anonym, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
- Bundesministerium für Gesundheit – allgemeine Informationen zu psychischer Gesundheit und Versorgung.
